Corona: Stand der Landesverordnungen zum Sport

Alle sehnen sich nach der Wiederaufnahme ihres Hobbys, wollen wieder auf Bogensportanlagen und in die Schützenhäuser. Doch es bleibt ein Geduldsspiel. Wie die Verordnungen der einzelnen Bundesländer zum Thema Sport aussehen, zeigt die Übersicht (Anhang), die der Deutsche Olympische Sportbund erstellt hat.

 

Grafik: DOSB / Die Öffnungsschritte für den Sport ist abhängig von den Inzidenzzahlen.
Grafik: DOSB / Die Öffnungsschritte für den Sport ist abhängig von den Inzidenzzahlen.

 

Die avisierten Öffnungs-Schritte (siehe Bild) hatte der DSB bereits Anfang März veröffentlicht, nun gibt es auch die Übersicht der Landesverordnungen. Hierbei wird deutlich, dass es regionale Unterschiede gibt: So ist beispielsweise in Berlin ab vergangener Woche für Kinder bis 12 Jahre das Training in Gruppen bis 20 Personen gestattet. In Sachsen-Anhalt dagegen gilt dies für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Im Bund-Länder-Beschluss war von einer Privilegierung von Kindern bis 14 Jahre die Rede. Deswegen appelliert der DSB an alle Mitglieder, sich vorab über die aktuellen Landesverordnungen zu informieren, um nicht unwissentlich Fehler zu begehen.

Natürlich wird die Entwicklung der Pandemie wie auch die steigende Impfquote eine Rolle spielen, inwieweit die geplanten Öffnungsschritte gegangen werden können. Dabei ist die Disziplin und Verantwortung aller Sportler gefordert, die DOSB-Leitplanken, die DSB-Übergangsregelungen zur Wiederaufnahme sowie DOSB-Hygienestandards liegen als bewährte Handwerkzeuge dazu bereit.

https://www.dsb.de/recht/news/artikel/news/corona-stand-der-landesverordnungen-zum-sport

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